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Allgemeine Geschäftsbedingungen

BÖHNER BUSINESS

§ 1 Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand der Böhner Business ist vor allem die Vermittlung von Personal, aber auch die Durchführung von Seminaren rund um die Bewerbung bis hin zu Umgangsformenseminaren.

§ 2 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Für alle mit Böhner Business abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Böhner Business erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Böhner Business ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des Auftraggebers, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt.

2. Auftraggeber im Rahmen der Personalvermittlung können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sein.

§ 3 Vertragsabschluss

1. Personalvermittlung
Ein Vertrag zwischen Böhner Business und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens der Böhner Business oder durch Erfüllung des Auftrags seitens der Böhner Business zustande. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von Böhner Business schriftlich bestätigt sind. Böhner Business hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2. Seminare
Anmeldungen können telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Der Teilnehmer erhält umgehend eine Anmeldebestätigung (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses). Da die Teilnehmerzahl für Seminare begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, wobei diese Daten für interne Zwecke elektronisch gespeichert werden. Dabei ist die Anmeldebestätigung für Teilnehmer bindend, eine Gebührenrückerstattung ist ausgeschlossen. Die nachfolgenden drei Ausnahmefälle werden von Böhner Business jedoch anerkannt:

  1. länger- bzw. schwerwiegende Krankheit, sofern ein entsprechender Nachweis unmittelbar nach bekannt werden der Verhinderung eingeht;
  2. das Seminar muss aus organisatorischen Gründen abgesagt werden muss und kann auch nicht verschoben werden;
  3. bei Widerruf der Anmeldung bis 15 Werktage vor Seminarbeginn; sollte die Anmeldung erst innerhalb von 14 Werktagen vor Seminarbeginn (dabei wird der Tag des Seminars nicht mitgerechnet) storniert werden oder der Teilnehmer zum Seminar nicht erscheinen, so fällt die volle Seminargebühr an. Storno-Gebühren entfallen jedoch bei Meldung eines Ersatzteilnehmers.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Im Rahmen der Personalvermittlung verpflichtet sich der Arbeitgeber als Auftraggeber der Böhner Business eine möglichst detaillierte Beschreibung der zu besetzenden Stelle und des dafür erforderlichen Abforderungsprofils zu liefern.

§ 5 Vergütung und Honorarbedingungen

1. Allgemein
Die Vergütung ergibt sich aus den jeweils gültigen Preislisten oder aus den jeweils individuell festgelegten Vertragsinhalten.

2. Personalvermittlung
Für die Personalvermittlung ist der jeweils geschlossene Vermittlungs-Vertrag mit den dort angegebenen Honoraren gültig. Grundsätzlich gilt folgendes:

Preisvereinbarungen verstehen sich als Nettopreise. Hinzu tritt die jeweils gesetzlich geltende Mehrwertsteuer.
Wird zwischen dem Auftraggeber und dem vorgeschlagenen Bewerber ein Vertrag geschlossen, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die Böhner Business hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.
Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto sofort nach Eingang zu zahlen. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Böhner Business ist berechtigt, bei Verzug ohne konkreten Nachweis, Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Zinssatzes zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt Böhner Business unbenommen.

a. für Arbeitgeber gelten nachfolgende besondere Vertragsbedingungen:
Die Vergütung wird anhand einer außerhalb der AGB geregelten Preisliste individuell vereinbart.

b. für Arbeitnehmer gelten nachfolgende besondere Vertragsbedingungen:

Grundsätzlich gilt folgendes:

  1. mit gültigem Vermittlungsgutschein
    Diesbezüglich ist der Auftraggeber verpflichtet, im Vermittlungsfalle einen gültigen Original-Vermittlungsgutschein vorzulegen. U.U. bedeutet dies, dass der Auftraggeber auf die Gültigkeit zu achten hat und bei Ablauf rechtzeitig einen neuen Vermittlungsgutschein vorzulegen hat. Die Vergütung für die Vermittlung wird bei Vorlage eines gültigen Original-Vermittlungsgutscheins dann direkt mit der zuständigen Agentur für Arbeit oder berechtigten Stellen abgerechnet. Böhner Business weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei mehr als zweimonatiger Arbeitslosigkeit ein Anrecht auf einen Vermittlungsgutschein besteht.

    Für eine kostenfreie Vermittlung muss der Arbeitnehmer ferner mindestens für die Dauer von sechs Monate bei dem neuen Arbeitgeber beschäftigt bleiben.
    Nach der Beschäftigung von sechs Wochen bezahlt die zuständige Agentur für Arbeit bzw. die berechtigte Stelle den ersten Teilbetrag über aktuell 840,34 € zuzgl. MwSt. Nach einer Beschäftigungszeit von sechs Monaten bezahlt die zuständige Agentur für Arbeit bzw. die berechtigte Stelle en zweiten Teilbetrag über aktuell 840,34 € zuzgl. MwSt.
    Sind beide Teilbeträge von Seiten der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. der berechtigten Stelle auf das Konto der Böhner Business gutgeschrieben, so ist die Vermittlung kostenlos. Sollte nur ein Teilbetrag bzw. kein Betrag von der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. der berechtigten Stelle vergütet werden, so muss der Auftraggeber den Differenzbetrag bzw. die volle Summe bezahlen.
    Kann der Auftraggeber keinen gültigen Vermittlungsgutschein vorlegen, so muss er das Vermittlungshonorar selbst bezahlen. Insoweit hat sich der Auftraggeber bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder ARGE zu informieren, ob bzw. in welchen Fällen der Vermittlungsgutschein seine Gültigkeit möglicherweise verliert.

  2. ohne Vergütungsschein
    Auftraggeber, die nicht arbeitslos sind oder über einen keinen gültigen Vermittlungsgutschein verfügen, können ebenfalls durch Böhner Business vermittelt werden, wenn sie das Vermittlungshonorar selbst übernehmen.
    Die Vergütung wird anhand einer außerhalb der AGB geregelten Preisliste individuell vereinbart. Dabei ist die Höhe der Vergütung abhängig von der erforderlichen Qualifikation der zu besetzenden Stelle (z.B. Führungskräfte).
3. Seminare
Die Gebühren für den Besuch von Seminare sind 14 Tage vor Seminarbeginn fällig. Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der Seminargebühr. Böhner Business behält sich vor, Termine und Durchführungsorte zu ändern.

§ 6 Gewährleistung

1. Allgemeines
Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Jegliche Gewährleistung ist grundsätzlich höchstens auf die jeweilige und gezahlte Vergütung begrenzt.

2. Arbeitsvermittlung
Es werden keine Garantien oder Gewährleistungen für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes übernommen. Dies gilt sowohl für Arbeitssuchende als auch für Arbeitgeber. Böhner Business übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen.

§ 7 Haftungsbeschränkung

1. Allgemeines
Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.

2. Personalvermittlung

  1. Eine Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Arbeitslosen bzw. Stellensuchenden (vor allem in Bezug auf Vorstrafen, Gesundheitszustand, etc.) sowie seitens der Stellenanbieter gegenüber Böhner Business, schließen eine Haftung aus. Böhner Business entzieht sich ausdrücklich jeglicher Haftung für einem von vermittelten Bewerber verursachten Schaden.
  2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Böhner Business nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von Böhner Business. In allen anderen Fällen haftet Böhner Business nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Der Schadensersatz ist dabei auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt. Soweit dies rechtlich zulässig ist, die Haftung der Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt.
  3. Böhner Business übernimmt ferner keinerlei Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber aus dem Arbeitsverhältnis entstehen.
  4. Bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Tätigkeit des Arbeitsvermittlers ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit.
  5. Von der Böhner Business können offenbare Unrichtigkeiten (Schreibfehler, Rechenfehler, Formfehler) in Notizen, Protokollen, Berechnungen, etc. jederzeit berichtigt werden. Ausgeschlossen ist ein solcher Anspruch auf Beseitigung offensichtlicher Mängel jedoch dann, wenn dieser nicht unverzüglich, nach Kenntniserlangung, durch den Auftraggeber gegenüber der Böhner Business gerügt werden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund offenbarer Unrichtigkeiten ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, erkennbare Mängel unverzüglich der Böhner Business anzuzeigen
3. Seminare und sonstige Dienstleistungen
Seminare werden so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann. Für den Schulungserfolg haftet Böhner Business jedoch nicht. Die Teilnahme an Seminaren erfolgt in eigener Verantwortung. Dies gilt insbesondere für An- und Abreise.

Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Böhner Business nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von Böhner Business. In allen anderen Fällen haftet Böhner Business nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Der Schadensersatz ist dabei auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt. Soweit dies rechtlich zulässig ist, wird die Haftung der Höhe nach auf den Betrag in Höhe der gezahlten Gesamtvergütung beschränkt.

§ 8 Vertragsbeendigung

1. Im Rahmen der Personalsvermittlung gilt der Auftrag als beendet und erfüllt, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem Arbeitgeber zustande gekommen ist. Dabei ist Mitursächlichkeit für die Begründung des Arbeitsverhältnisses ausreichend.

2. Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen schriftlich gekündigt werden. Ein zwischen dem Auftraggeber und Böhner Business geschlossener Vertrag zur Personalvermittlung kann von jeder Partei mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

3. Kommt ein Vertag zwischen dem Auftraggeber und einem von Böhner Business vorgeschlagenen Bewerber nach Kündigung des Vertrages zustande, bleibt der Anspruch von Böhner Business auf ein Vermittlungshonorar unberührt.

§ 9 Geheimhaltung

1. Böhner Business und die für sie tätigen Personen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, soweit nicht eine Befugnis zur Weitergabe solcher Informationen gegeben ist.

2. Böhner Business ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten und zu speichern.

3. Auf Antrag werden Daten unverzüglich vollständig gelöscht.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform, d.h. mindestens schriftlicher Bestätigung des mündlich Vereinbarten. Sollte der Arbeitgeber als Auftraggeber im Rahmen der Personalvermittlung jedoch Personal bzw. Bewerber einstellen, das nicht in jeder Hinsicht dem Positionsprofil entspricht, gilt insoweit die Änderung – auch ohne Schriftform - als stillschweigend genehmigt.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Arbeitsvermittlung, Seminare und sonstiger Dienstleistungen oder Teile daraus unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, rechtsunwirksame Bestimmungen durch ihren wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommende, rechtswirksame Bedingungen zu ersetzen.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz von Böhner Business. Böhner Business ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für dieses zuständige Gericht gelten zu machen. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.